Diese Bedingungen sind vollständig ausformuliert, aber noch nicht anwaltlich geprüft. Bis zur Freigabe wird kein Vertrag über diese Seite geschlossen — Studiobuch wird derzeit ausschließlich im persönlichen Gespräch verkauft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom …
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Studiobuch zwischen der DEKAY LLC, 8 The Green, Suite 22486, Dover, DE 19901, USA (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Studiobuch richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Studios und Betriebe. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Studiobuch als über das Internet nutzbare Anwendung zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf dasstudiobuch.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung. Die Software wird nicht überlassen, sondern zur Nutzung bereitgestellt.
(3) Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere: eine Buchung von Terminen durch Endkundinnen über das Internet, die Wiederherstellung einzelner Datenstände zu einem frei wählbaren Zeitpunkt sowie jede Form von Rechts-, Steuer- oder medizinischer Beratung.
(4) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig. Wesentliche Einschränkungen werden nach § 11 angekündigt.
§ 3 Vertragsschluss und Bereitstellung
(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter oder mit der Bereitstellung des Zugangs zustande.
(2) Der Anbieter richtet die Installation nach Zahlungseingang ein und übermittelt dem Kunden einen einmaligen, an dessen E-Mail-Adresse gebundenen Zugangslink. Der Kunde vergibt sein Passwort selbst.
(3) Mitwirkung des Kunden. Für die Einrichtung des Pakets Studiobuch Pro stellt der Kunde die erforderlichen Angaben bereit, insbesondere Studioname, Logo, Farbwünsche, Bundesland und gewünschte Domain. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern die Einrichtungsfrist entsprechend.
(4) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
§ 4 Vergütung
(1) Es gelten die auf dasstudiobuch.de angegebenen Preise. Sie verstehen sich netto.
(2) Das monatliche Entgelt ist im Voraus fällig. Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Es gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(4) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen — insbesondere individuelle Erweiterungen — werden gesondert und vorab schriftlich angeboten. Ohne angenommenes Angebot besteht kein Anspruch auf ihre Erbringung.
(5) Preisänderungen werden nach § 11 angekündigt.
§ 5 Umsatzsteuer
(1) Der Anbieter ist ein US-amerikanisches Unternehmen und führt keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auf Rechnungen wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Bei Kunden mit Sitz in Deutschland geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf den Kunden über; bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Art. 196 MwStSystRL. Jede Rechnung trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)".
(3) Der Kunde meldet die Umsatzsteuer selbst an und führt sie ab. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er sie im selben Zug als Vorsteuer geltend machen.
(4) Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG werden ebenfalls als Unternehmer behandelt; das Fehlen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht dem nicht entgegen. Ein Vorsteuerabzug steht ihnen nicht zu.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
(1) Der Anbieter stellt die Anwendung mit der nach dem Stand der Technik üblichen Sorgfalt bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesichert.
(2) Studiobuch ist so gebaut, dass die wesentlichen Funktionen auch ohne Internetverbindung auf dem Gerät des Kunden nutzbar bleiben und sich später abgleichen.
(3) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit absehbar, vorab angekündigt.
(4) Störungen meldet der Kunde an support@dasstudiobuch.de. Bei einer vom Anbieter zu vertretenden erheblichen Störung, die länger als einen zusammenhängenden Werktag andauert, wird das monatliche Entgelt anteilig erstattet; einer gesonderten Aufforderung bedarf es dafür nicht.
§ 7 Datenschutz und Daten des Kunden
(1) Für personenbezogene Daten, die der Kunde in Studiobuch verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.
(2) Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO ist Voraussetzung der Nutzung. Er ist Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Der Anbieter setzt Unterauftragnehmer ein, insbesondere für Datenbank, Auslieferung, Zahlungsabwicklung und E-Mail-Versand. Die jeweils aktuelle Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages. Ein Wechsel wird dem Kunden vorab mitgeteilt; ihm steht das im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelte Widerspruchsrecht zu.
(4) Zugriff im Supportfall. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht nicht. Der Anbieter kann technisch auf die Datenbank des Kunden zugreifen. Er tut dies nur zur Störungsbeseitigung oder auf Anforderung des Kunden. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Nach § 3 Abs. 2 NiSV sind Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung zehn Jahre ab dem Tag der Dokumentation aufzubewahren, die anlagenbezogene Dokumentation drei Jahre nach der letzten Nutzung der Anlage. Nach Ablauf der Frist verlangt § 3 Abs. 2 Satz 5 NiSV die Löschung; bei elektronischer Speicherung sind nach Satz 6 vorhandene Möglichkeiten der automatisierten Löschung zu nutzen. Ein Löschverlangen einer betroffenen Person kann bis zum Ablauf dieser Fristen nicht erfüllt werden. Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner eigenen Dokumentationspflichten verantwortlich.
(6) Zugriff aus einem Drittland. Der Anbieter hat seinen Sitz in den USA; die Geschäftsführung erfolgt aus der Türkei. Ein administrativer Zugriff auf die Daten kann daher aus einem Drittland erfolgen. Die dafür erforderlichen Garantien nach Art. 46 DSGVO sind Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages.
(7) Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen Einwilligungen seiner Endkundinnen und Endkunden eingeholt hat.
§ 8 Laufzeit, Kündigung und Erstattung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
(3) Ein bereits bezahlter Abrechnungszeitraum wird nicht anteilig erstattet. Die Nutzung bleibt bis zu dessen Ende möglich.
(4) Die Einrichtungsgebühr vergütet die tatsächlich erbrachte Einrichtung und wird nach deren Abschluss nicht erstattet.
(5) Zahlungsverzug. Bleibt eine Zahlung aus, wird der Kunde benachrichtigt. Der Anbieter kann den Zugang frühestens 14 Tage nach der ersten erfolglosen Abbuchung sperren. Eine Sperre lässt den Vertrag unberührt; die Daten bleiben während der Sperre erhalten.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
(7) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für 30 Tage zum Selbstabruf bereit — als vollständige, maschinenlesbare Datensicherung und als PDF-Dokumentation. Der Anbieter weist den Kunden bei Vertragsende gesondert auf diese Frist hin.
(8) Der Kunde bestimmt, ob die Daten gelöscht oder herausgegeben werden (Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Teilt er nichts mit, werden die Daten nach Ablauf der Frist gelöscht.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist die Daten zu exportieren, die er selbst gesetzlich aufbewahren muss — insbesondere nach § 3 Abs. 2 NiSV, § 630f BGB sowie § 147 AO und § 257 HGB. Diese Aufbewahrungspflichten treffen den Kunden als Verantwortlichen, nicht den Anbieter.
(10) Nach Ablauf der Frist werden Datenbank und Zugang des Kunden gelöscht. Die Löschung wird dem Kunden auf Verlangen in Textform bestätigt. Daten in Sicherungskopien werden mit dem regulären Sicherungszyklus gelöscht, spätestens nach 365 Tagen; bis dahin sind sie von jeder aktiven Verarbeitung ausgeschlossen.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt Studiobuch nur im Rahmen der geltenden Gesetze.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendung auf dem von ihm genutzten Gerät so einzurichten, wie es der Anbieter in den Einrichtungsunterlagen beschreibt. Das gilt insbesondere für die Installation auf dem Startbildschirm mobiler Geräte, weil davon die dauerhafte lokale Speicherung abhängt.
(3) Der Kunde erstellt in angemessenen Abständen eigene Datensicherungen über die dafür vorgesehene Funktion. Das gilt insbesondere für Fotos, die ausschließlich auf dem Gerät des Kunden gespeichert werden und vom Anbieter nicht gesichert werden können.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen und der Preise
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Preise mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern.
(2) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.